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Kabinett beschließt Paket zur Entlastung des Mittelstandes
Das Bundeskabinett hat weitere Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes von bürokratischen Vorschriften beschlossen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) legt damit das dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz vor. Es enthält 23 Maßnahmen zum Bürokratieabbau, wie das Ministerium mitteilte. Die drei Pakete zusammen sollen die Wirtschaft um rund 850 Millionen Euro entlasten.

Vorgesehen ist unter anderem eine Vereinfachung der Handwerkszählung, die rund 460.000 selbständige Unternehmen des zulassungspflichtigen Handwerks durch Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten von Vor-Ort-Erhebungen entlastet. Der Wirtschaft würden im kommenden Jahr dadurch Bürokratiekosten von rund 24 Millionen Euro erspart.

Daneben werde ein ganzes Bündel gewerberechtlicher Erleichterungen mit einem Entlastungsvolumen von über 70 Millionen Euro umgesetzt. Dazu zähle zum Beispiel die Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung, was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart.

Quelle: ddp/stu/kos


erstellt am 23.07.2008
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