Die Länderkammer stimmte der vom Bundestag im Juni beschlossenen Einbeziehung von selbst genutztem Wohneigentum in die staatlich geförderte Alterssicherung zu. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
Mit dem "Wohn-Riester"-Modell soll die private Altersvorsorge ausgebaut werden. Danach kann das Geld aus einem Riester-Vertrag künftig auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des Eigenheims genutzt werden können. Letzteres gilt allerdings erst bei der Auszahlung des Riester-Vertrags.
ddp