Neue Verlängerung der Kurzarbeit - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - Ausgabe 24/2009

Neue Verlängerung der Kurzarbeit

Ab Januar 2010 bis zu 18 Monate

Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies hat das Bundeskabinett am 25. November 2009 beschlossen. Ohne den Erlass der neuen Verordnung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, entsprechend der gesetzlichen Regelung wieder längstens sechs Monate betragen.

Für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum Jahresende 2009 begonnen haben, bleibt die bisherige Regelung weiter maßgebend. Diese sieht eine maximale Bezugsfrist von bis zu 24 Monaten vor.

Von der Neuregelung (Bezugszeitraum bis zu 18 Monate) unberührt bleiben die mit dem „Kurzarbeitergeld plus“ und den Konjunkturpaketen der Bundesregierung eingeführten besonderen Erleichterungen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt danach für die ersten sechs Monate der Kurzarbeit die Hälfte der Sozialabgaben, bei bestimmten Qualifizierungsmaßnahmen sogar von Anfang an ganz. Ab dem 7. Monat der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wenn der Arbeitgeber in mindestens einem seiner Betriebe ab dem 1. Januar 2009 für sechs Monate Kurzarbeit durchgeführt hat. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Arbeitgeber müssen danach insbesondere wieder selbst für die Sozialbeiträge auf das Kurzarbeitergeld aufkommen, so wie dies vor der Krise der Fall war.mm

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmas.de/portal/40436/2009

 
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