Vermittlungsausschuss wegen geplanter Solarkürzungen Neue Hoffnung für Solarförderung

Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen der Solarförderung erregen die Gemüter. Im Vermittlungsausschuss soll nun ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden. Die "Deutsche Handwerks Zeitung" zeigt die drei Entwicklungen auf, die nun möglich sind.

Burkhard Riering

Wird die Förderung von Solardachanlagen wirklich derart gekürzt, befürchten Handwerk und Industrie hohe Einbußen. - © Sovello

Es ist ein gutes Zeichen für die deutsche Solarbranche und das installierende Handwerk: Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen der
Solarförderung sind vorerst durch den Bundesrat gestoppt worden. Vor allem die ostdeutschen Länder, in denen die Solarindustrie tausende Jobs geschaffen hat, haben das Vorhaben im Bundesrat vereitelt. Zwei Drittel stimmten insgesamt gegen die drastischen Solarkürzungen.

Jetzt soll ein Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss erarbeiten. Wie geht es nun weiter? Drei Entwicklungen sind möglich.

Die drei Szenarien:

Erste Möglichkeit: Es kommt im Vermittlungsausschuss tatsächlich zu einem Kompromiss, der von allen getragen wird. Dieses Ergebnis könnte dann schnell durch den Bundestag gebracht werden, weil dafür eine einfache Kanzler-mehrheit ausreicht. Bei der darauffolgenden Sitzung der Länderkammer würde das Gesetz dann auch dort bestätigt.

Zweite Möglichkeit: Es kommt im Vermittlungsausschuss zu keinem „echten“ Ergebnis, sondern nur zu einem faulen Kompromiss, den die Bundesregierung will, die Länder aber eigentlich nicht folgen wollen. Dann kann der Bundesrat Einspruch erheben. Tut er dies wieder mit einer Zweidrittelmehrheit, kann der Bundestag die Länderkammer wiederum nur mit einer Zweidrittelmehrheit überstimmen. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass zwei Drittel der Parlamentarier das Gesetz gutheißen würden. Dann wäre es gescheitert.

Dritte Möglichkeit: Der Vermittlungsausschuss findet kein Ergebnis und vertagt sich. Dann hängt das Gesetz in der Luft. Einem Vermittlungsausschuss sind keine zeitlichen Fristen gesetzt. Bisher soll die neue Regelung rückwirkend zum 1. April 2012 gelten.

Doch wenn das Gesetz derart lange nicht verabschiedet werden kann, wird die Rückwirkung von der Bundesregierung wohl nicht mehr zu halten sein. Das Vorgehen, sich immer wieder zu vertagen, ist nicht ungewöhnlich. So schiebt zum Beispiel der Vermittlunsgausschuss zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung eine Entscheidung seit dem vergangenen Oktober vor sich her.

Länder sind unzufrieden

Wann sich der Ausschuss zum ersten Mal trifft, ist nicht bekannt. Ein Termin ist frühestens Mitte Juni möglich.

Die Länder wehren sich vor allem gegen das Ausmaß der Kürzungen. Die Einspeisevergütung soll um bis zu 30 Prozent gekürzt werden.
Neben den ostdeutschen Vertretern warnen auch die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) und Horst Seehofer (CSU, Bayern) vor einem Kahlschlag der Solarindustrie und zeigten sich unzufrieden mit der bisher abgelieferten ­Arbeit in Sachen Energiewende. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) musste jetzt seinen Posten räumen.