GEZ-Reform verschreckt Handwerker - Homepage - deutsche handwerks zeitung

Finanzen + Geld - 13.09.2012

Rundfunkgebühren

GEZ-Reform verschreckt Handwerker

Zum 1. Januar 2013 wird das Gebührenmodell der GEZ reformiert. Viele Handwerksbetreibe müssen dann deutlich mehr als bisher für ihre Rundfunkgeräte zahlen. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat mit einem betroffenen Handwerksbetrieb gesprochen. - Von Anna-Maja Leupold

Marek Gottschalk - Fotolia

Das macht doch gar keinen Sinn, die GEZ-Gebühren nach Zahl der Mitarbeiter zu zahlen. Bei Privatleuten ist es doch auch egal, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen“, schimpft Thomas Schindler. Der Geschäftsführer der Firma WIN aus Zwickau zeigt sein Unverständnis über die neue Gebührenordnung der GEZ. Die wird in rund dreieinhalb Monaten, zum 1. Januar 2013, ordentlich umgekrempelt.

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Rosenkranz
WIN-Geschäftsführer Thomas Schindler kann die neue Gebührenordnung der GEZ gar nicht nachvollziehen.

Für private Haushalte heißt es dann: „Eine Wohnung, ein Beitrag.“ Jeder Haushalt muss künftig monatlich 17,98 Euro zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen in dem Haushalt leben.

Für Unternehmen sieht das vom neuen Jahr an anders aus. Bei ihnen richtet sich die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig nach der Anzahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichten Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge.

GEZ verschickt Schreiben

„Die Unternehmen wurden seit Anfang des Jahres per Post von ARD, ZDF und Deutschlandradio über die Regelungen zum neuen Rundfunkbeitrag informiert“, heißt es bei der GEZ-Pressestelle. Im Schreiben der GEZ wurden die Unternehmen um Informationen, die zur Errechnung des neuen Rundfunkbeitrags nötig sind, gebeten.

Den Zettel der GEZ hat Schindler zwar schon ausgefüllt und abgeschickt. Wie hoch seine Kosten sind, weiß er aber noch nicht. Da geht es ihm wie vielen Handwerkern. Schindler weiß nur: „Uns bleibt keine andere Wahl, die Beiträge müssen wir zahlen.“ Steigen durch die Umstellung seine Kosten, gibt es nur eines: „Das muss ich dann durch höhere Preise an meine Kunden weitergeben.“

Von Januar an gilt Folgendes: Betriebe mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen monatlich einen Beitrag von 5,99 Euro, ein Drittel des vollen Beitrags. Ab neun Mitarbeiter zahlen sie 17,98 Euro und bei Betrieben ab 20 Mitarbeitern wird mit 35,96 Euro der doppelte Beitrag fällig. Maximal müssen Unternehmen 3.236,40 Euro an die GEZ abführen. Das gilt für Betriebe ab 20.000 Mitarbeitern.

Für die Firmen kommen aber weitere Kosten hinzu, denn für jeden Firmenwagen müssen sie zusätzlich monatlich 5,99 Euro an die GEZ abdrücken. Dadurch werden für größere Unternehmen mit vielen Fahrzeugen die Kosten deutlich in die Höhe gehen. Ein kleiner Trost: Pro Betriebsstätte ist zumindest ein Fahrzeug beitragsfrei. Anders sieht es laut GEZ für Klein- und Kleinstbetriebe aus: Sie „werden künftig entlastet“, verspricht die Behörde.

„Bei uns wird das Radio im Auto auf dem Weg zum Kunden eingeschaltet, manchmal läuft es auch in der Werkstatt“, beschreibt Schindler die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien in seinem Betrieb. Einen Fernseher gibt es da nicht. Der GEZ ist das künftig egal. Denn vom kommenden Jahr an spielt es überhaupt keine Rolle mehr, ob oder wie viele Radios, Computer und Fernseher in Unternehmen oder privaten Haushalten vorhanden sind. Alle müssen Gebühren an die GEZ abführen. Betriebe, die bisher auf Radios in den Firmenwagen verzichtet haben, werden von der GEZ dafür bald auch zur Kasse gebeten.

Einfach berechnen lässt sich der neue Rundfunkbeitrag mit dem Beitragsrechner.

 

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Schlagwörter: Firmenwagen
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