Neue Ausbildungsordnung im Friseur-Handwerk - Ulm - deutsche handwerks zeitung

Ulm - 01.01.2005

Umsetzungshilfen und Praxistipps vom Zentralverband des Deutschen Friseur-Handwerks

Neue Ausbildungsordnung im Friseur-Handwerk

Am 1. August 2008 tritt die neue Ausbildungsordnung zum Friseur und zur Friseurin in Kraft. Dadurch ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Gesellenprüfung, die nunmehr in gestreckter Form durchgeführt wird.

Das bedeutet, dass die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Stattdessen findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres der Teil I der Gesellenprüfung statt, der mit 25 Prozent gewichtet wird. Im dritten Ausbildungsjahr folgt Teil II der Gesellenprüfung, der mit 75 Prozent gewichtet wird.

Zudem wird im dritten Ausbildungsjahr im Betrieb je ein spezielles Wahlmodul vermittelt, das dann auch in der Gesellenprüfung geprüft wird.

Um allen an der Berufsbildung Beteiligten den Umstieg zu vereinfachen, hat der Zentralverband des Deutschen Friseur-Handwerks gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine gemeinsame Broschüre "Ausbildung gestalten – Umsetzungshilfen und Praxistipps zur Ausbildungsordnung Friseur/-in" (Stückpreis 22,50 EUR) erstellt, die bei der Ausstellungs- und Werbegemeinschaft des Friseur-Handwerks GmbH, Elisenstr. 5 – 9, 50667 Köln, angefordert werden kann, Telefon 0221/973036-17, Fax -40.

 
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