Mit Meistertitel ist nicht zu spaßen - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - Ausgabe 3/2010

Mit Meistertitel ist nicht zu spaßen

Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist wegen Umgehung des § 7 Handwerksordnung nichtig (BAG, Az.: 5 AZR 355/08). jlp

 
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