Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist wegen Umgehung des § 7 Handwerksordnung nichtig (BAG, Az.: 5 AZR 355/08). jlp
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