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Neuerungen für 2012

Mit diesen Steuertrends sparen Sie richtig

Neben den gesetzlichen Steueränderungen für 2012 sollten selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker auch Steuertrends und aktuelle Steuerurteile kennen, die im Jahr 2012 vorteilhaft in den betrieblichen Alltag eingebaut werden können. Wie Sie womöglich viel Geld sparen können, verrät die große DHZ-Übersicht.

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Ob Fahrtkosten, Dienstwagen, EDV-Buchhaltung oder Gewerbesteuervorauszahlung. 2012 lässt sich für Betriebe durch die richtige Steuerstrategie viel Geld sparen.

Ob Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Dienstwagen - die Deutsche Handwerks Zeitung hat die interessantesten Informationen zum Thema "Handwerksbetrieb und Steuern“ für Sie zusammengestellt:

Dienstwagen: Privatanteil nein danke!

Nutzen Mitarbeiter Fahrzeuge aus dem Fahrzeugpool eines Betriebs für Vorführ-, Besuchs- oder Probefahrten, wird vom Lohnsteuerprüfer meist eine Privatnutzung dieser Fahrzeuge angenommen.

Unangenehme Folge: Der Arbeitnehmer muss dann einen geldwerten Vorteil versteuern. Doch es gibt einen Ausweg: Denn verbietet der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Privatnutzung und überwacht dieses Verbot regelmäßig, fallen keine Steuern für Privatfahrten an (BFH, Urteil v. 6.10.2011, Az.: VI R 56/11).
Tipp: Betroffene Unternehmen sollten also umgehend reagieren und den Arbeitsvertrag um das Privatnutzungsverbot von Dienstfahrzeugen ergänzen.

Es kann nur eine Arbeitsstätte geben

Ist ein Mitarbeiter ständig auf neuen Baustellen oder in verschiedenen Filialen eingesetzt, hat er maximal eine oder gar keine Arbeitsstätte. Das Bundesfinanzministerium akzeptiert diese Auffassung des Bundesfinanzhofs neuerdings (BMF, Schreiben v. 15.12.2011, Az. IV C 5 – S 2353/11/10010) und legt fest, wann eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegen kann.
Tipp: Die Fahrten zu den Einsatzstellen, die keine regelmäßige Arbeitsstätte sind, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei erstatten. Dasselbe gilt für die Verpflegungspauschale von 6/12/24 Euro bei einer Abwesenheit von zu Hause oder von der regelmäßigen Arbeitsstätte von mindestens 8/14/24 Stunden.

Mehr netto durch Lohnsteuerermäßigung

Ist kein Geld für eine Gehaltserhöhung da, kann das Nettogehalt des Mitarbeiters dennoch gepusht werden. Der Arbeitnehmer kann nämlich beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Dazu füllt der Arbeitnehmer beim Finanzamt ein Formular aus und listet alle voraussichtlich anfallenden Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste aus der Vermietung für das Jahr 2012 an.
Tipp: Den ermittelten Freibetrag trägt das Finanzamt auf einer Ersatzbescheinigung ein, die der Mitarbeiter anschließend seinem Arbeitgeber vorlegt. Folge: Der Arbeitgeber behält nun Monate für Monat weniger Lohnsteuer ein.

Finden Sie auf Seite 2 Tipps zur Buchhaltung und Ist-Versteuerung.

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