Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk tritt in Kraft - Branche - deutsche handwerks zeitung

Branche - 01.01.2005

Tarifpolitik

Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk tritt in Kraft

Der Mindestlohn für die rund 860.000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk tritt am Mittwoch in Kraft. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nach der Veröffentlichung der Zweiten Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger mit.

Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen IG BAU und dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk am 29. Oktober vergangenen Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

Der Mindestlohn beträgt für die Beschäftigten in der Innenreinigung künftig 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung beträgt 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten. Ab 1. Januar 2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) beziehungsweise 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) beziehungsweise 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost).

ddp

 
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