Der Bundestag hat kürzlich das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) verabschiedet. In diesem Gesetz ist trotz Warnungen des Handwerks eine Verpflichtung für Arbeitgeber enthalten, ab 2009 die individuellen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer an die Rentenversicherung zu melden.
"Diese Neuregelung widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, die bürokratischen Belastungen in Deutschland abzubauen", erklärte der Vizepräsident des Handwerkstages Sachsen-Anhalt, Thomas Keindorf. "Bei vielen Beschäftigten gibt es derzeit keine Arbeitszeiterfassung, z.B. bei Außendienstmitarbeitern oder leitenden Angestellten. Sie wäre auch kaum praktikabel. Zudem sind die Zeiterfassungssysteme nicht mit den Lohnabrechnungssystemen gekoppelt. Vor allem aber: Es ist auch kein Grund erkennbar, der eine solche Meldepflicht rechtfertigt!"
Der Handwerkstag Sachsen-Anhalt fordere deshalb die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung dieser Regelung, die die Unternehmen nur zusätzlich belaste, einzusetzen.
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.