Meldepflicht für Arbeitszeiten: Neues Bürokratiemonster - Sachsen-Anhalt - deutsche handwerks zeitung

Sachsen-Anhalt - 01.01.2005

Handwerkstag Sachsen-Anhalt

Meldepflicht für Arbeitszeiten: Neues Bürokratiemonster

Der Bundestag hat kürzlich das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) verabschiedet. In diesem Gesetz ist trotz Warnungen des Handwerks eine Verpflichtung für Arbeitgeber enthalten, ab 2009 die individuellen Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer an die Rentenversicherung zu melden.

"Diese Neuregelung widerspricht dem Ziel der Bundesregierung, die bürokratischen Belastungen in Deutschland abzubauen", erklärte der Vizepräsident des Handwerkstages Sachsen-Anhalt, Thomas Keindorf. "Bei vielen Beschäftigten gibt es derzeit keine Arbeitszeiterfassung, z.B. bei Außendienstmitarbeitern oder leitenden Angestellten. Sie wäre auch kaum praktikabel. Zudem sind die Zeiterfassungssysteme nicht mit den Lohnabrechnungssystemen gekoppelt. Vor allem aber: Es ist auch kein Grund erkennbar, der eine solche Meldepflicht rechtfertigt!"

Der Handwerkstag Sachsen-Anhalt fordere deshalb die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für eine Änderung dieser Regelung, die die Unternehmen nur zusätzlich belaste, einzusetzen.

 
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