Die Hotelbranche hat die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums bezüglich der steuerlichen Behandlung von übernachtungsfremden Leistungen im Zuge der Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie begrüßt.
Mit den nun veröffentlichten Regelungen seien "die Geschäftsreisekunden bezüglich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Frühstücks wieder so gestellt wie vor der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes zum 1. Januar 2010", erklärten der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Hotelverband Deutschland (IHA).
Das Schreiben des Ministeriums vom 5. März bringe "für die Geschäftsreisenden die erhoffte Klarstellung und für die Hoteliers die benötigte Rechtssicherheit".
Mit der jetzt eröffneten Möglichkeit, umsatzsteuerlich nicht begünstigte Leistungen wie zum Beispiel das Frühstück und den Internetzugang zu einem Rechnungsposten "Business-Paket" zusammenzufassen, könne nun die jahrelang bewährte 4,80-Euro-Regelung für Dienstreisende wieder zur Anwendung kommen, erklärten die Verbände. Unbedingt zu beachten sei aber, dass in einem solchen "Business-Paket" keine privaten Leistungen enthalten sein dürfen.
Hotels können somit für Geschäftsreisende wieder einen pauschalen Preis für Zimmer mit Frühstück anbieten, von dem der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Gesamtpreis abzüglich 4,80 Euro steuerfrei erstatten kann.
ddp
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