Mehrere Betriebe bedeuten mehrere Gewerbesteuer-Freibeträge - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 11.07.2012

Steuer aktuell

Mehrere Betriebe bedeuten mehrere Gewerbesteuer-Freibeträge

Betreiben Sie verschiedene Betriebe, sollten Sie für jeden dieser Betriebe eine eigene Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Denn beachten Sie noch ein paar weitere Vorgaben, steht Ihnen der gewerbesteuerliche Freibetrag von 24.500 Euro für jeden dieser Betriebe zu.

dhz

In einem Urteilsfall vor dem Finanzgericht Thüringen ging dieser Fall jedoch schief. Ein selbständiger Fleischermeister verkaufte über einen Betrieb Bratwürste und über einen anderen Betrieb aus Afrika importierte Teufelskrallen zur Medikamentenherstellung. Das Finanzamt und das Finanzgericht versagten ihm den Abzug des Freibetrags je Betrieb. Begründung: Es wurde für bei Betriebe dasselbe Bankkonto verwendet, Gelder des einen Betriebs wurde im anderen Betrieb eingesetzt und es wurde alle Einnahmen und Ausgaben beider Betriebe über eine Buchungssoftware zusammen erfasst (Urteil des FG Thüringen, Az. 1 K 444/09).

So funktioniert es mit dem mehrfachen Freibetrag:

Im Umkehrschluss dieses Urteils müssten Sie bei zwei oder mehreren verschiedenen Betrieben also in den Genuss mehrere Freibeträge kommen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Es muss für jeden Betrieb ein eigenes Konto bei der Bank angelegt und die Einnahmen und Ausgaben darüber verbucht werden.
  • Für jeden Betrieb ist ein eigener Buchungskreislauf zu führen. Es werden also zwei oder mehrere Gewinnermittlungen erstellt.
  • Es müssen mehrere Gewerbesteuererklärungen eingereicht werden. dhz
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.

 
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