Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Das Bundeskabinett stimmte der Verlängerung der Bezugsfrist zu.
Die neue Verordnung soll ab 1. Januar 2009 gelten und auf ein Jahr befristet sein. Die Verlängerung gilt für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.
Die Maßnahme ist Teil des Konjunkturpakets. Mit der verlängerten Bezugsfrist soll Arbeitgebern geholfen werden, die aktuelle Phase mit Auftragseinbrüchen und schlechter Auftragslage zu überbrücken, ohne Arbeitnehmer zulasten der Arbeitslosenversicherung entlassen zu müssen. Arbeitgeber könnten ihre eingearbeitete Belegschaft behalten, hieß es.
ddp
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