Kündigungsfristen für Arbeitgeber von EuGH gekippt - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - Ausgabe 3/2010

Kündigungsfristen für Arbeitgeber von EuGH gekippt

Künftig wird das Kündigen schwieriger

Arbeitgeber müssen sich künftig auf längere gesetzliche Kündigungsfristen einstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die deutsche Regelung der Kündigungsfristen nicht mit Unionsrecht zu vereinbaren ist (Rs. C-555/07).

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verlängert sich die Frist für arbeitgeberseitige Kündigungen bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Weil Jüngere danach nicht im gleichen Maße wie Ältere in den Genuss der verlängerten Kündigungsfristen kommen, werden Jüngere nach Ansicht des EuGH wegen ihres Alters diskriminiert. In ihrer Begründung verwiesen die Richter darauf, dass eine auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlung nur dann zulässig sei, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sei. Die Mittel zur Erreichung des Ziels müssten außerdem „angemessen und erforderlich“ sein. Dies sei hier aber nicht gegeben. Ab sofort müssen Arbeitgeber bei der gesetzlichen Kündigungsfrist sämtliche Beschäftigungszeiten ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen. In vielen Fällen verlängert sich dadurch die Kündigungsfrist.hm

Tipp: EuGH-Urteile sind im Internet unter
http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ zu finden

 
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