Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig - Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen - deutsche handwerks zeitung

Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen - 01.01.2005

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig

Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderaugaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.

Familien mit Kindern profitieren zusätzlich >

Quelle: ZDH

 
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