Meine Handwerkskammer
Ab 1. Januar 2010 können die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung werden dagegen nur noch als Sonderaugaben anerkannt, sofern die Höchstbeträge nicht ausgeschöpft werden.
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich >
Quelle: ZDH