Korrekturen am Einkommensteuertarif - Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen - deutsche handwerks zeitung

Handwerk profitiert 2010 von Steuererleichterungen - 01.01.2005

Korrekturen am Einkommensteuertarif

Es ist ein Erolg der kontinuierlichen Lobbyarbeit des ZDH, dass bereits 2009 Einkommensteuererleichterungen in Kraft getreten sind. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde zum 1. Juli 2009 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt und der steuerliche Grundfreibetrag angehoben. Zum 1. Januar 2010 wurde der Grundfreibetrag noch einmal angehoben, auf 8.004 Euro für Alleinstehende und 16.009 Euro für Ehepartner. Außerdem sind die Steuersätze bei gleichem Einkommen niedriger als 2009. Diese Maßnahmenverbessern die Ertragslage von Personenunternehmen und können dazu beitragen, den privaten Konsum und damit die Auftragslage im Handwerk zu stärken.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll abzugsfähig >

Quelle: ZDH

 
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