Klimaschutz ist Pflicht - Schwaben - deutsche handwerks zeitung

Schwaben - Ausgabe 3/2009

Klimaschutz ist Pflicht

Chancen und neue Aufträge für das Handwerk

Das neue Wärmegesetz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Darin steht, dass Eigentümer neu errichteter Gebäude ihren Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken müssen. Diese Nutzungspflicht umfasst alle Wohn- und weiteren Gebäude, auch wenn die Immobilie vermietet wird. Daraus ergeben sich neue Chancen und Aufträge für das Handwerk.

Die Bundesregierung will damit den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung von heute 6,6 Prozent bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent ausbauen. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind ausgereifte und moderne Technik – vielfach „made in Germany“ – und werden vom regionalen Handwerk fachmännisch installiert.

Damit machen uns erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen. Welche Form erneuerbarer Energien eingesetzt werden soll, kann jeder Eigentümer selbst entscheiden. Als erneuerbare Energiequellen können solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie oder Biomasse eingesetzt werden. Beim Einsatz von Solaranlagen müssen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden.

Biomasse kann ebenfalls zur Energieversorgung eingesetzt werde. Der traditionelle Energieträger Holz erlebt eine Renaissance als moderner Brennstoff: Holzpellets sind zu Stäbchen gepresstes Restholz, das fast CO2-neutral verbrennt. Wer sich für diese Variante entscheidet, muss mindestens die Hälfte der benötigten Wärme decken. Neben Holzheizungen kann das Gesetz auch durch den Einsatz von Biogas oder Bioöl erfüllt werden. Wärmepumpen nutzen die Wärme aus dem Erdreich (Geothermie), dem Wasser oder der Luft (Umweltwärme). Mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs müssen durch die Wärmepumpe gedeckt werden.

Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten sind auch Alternativen zugelassen: So kann das Gesetz eingehalten werden, indem die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV um 15 Prozent unterschritten werden. Auch die Nutzung von Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme gilt genauso wie die Kombination verschiedener erneuerbare Energien oder Ersatzmaßnahmen miteinander als Pflichterfüllung. Aufgrund der langen Planungsphase beim Bau gibt es eine Übergangsfrist. Das Gesetz gilt nicht für Gebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige bereits vor dem 1. Januar 2009 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde.

Die Bundesregierung will nicht nur fordern, sondern auch fördern. Deshalb wird das bestehende Marktanreizprogramm in das Wärmegesetz eingebettet und finanziell aufgestockt: Die Bundesregierung stellt ab 2009 bis 2012 jährlich bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Experten und Dienstleister für erneuerbare Energiequellen finden sich in der Betriebsdatenbank des Klimaschutznetzwerkes der Handwerkskammer für Schwaben, www.klimaschutz-hwk-schwaben.de

 
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