Kabinett beschließt Neuregelung des Schornsteinfegerwesens - Branche - deutsche handwerks zeitung

Branche - 01.01.2005

Gesetzesnovelle

Kabinett beschließt Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

Das Bundeskabinett hat am 12. März die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos: "Das Schornsteinfeger- handwerk leistet einen wichtigen Beitrag für die Feuersicherheit und den Umwelt- schutz in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass dies auch in Zukunft so bleibt."

Der Entwurf sieht vor, dass die Haus- und Wohnungseigentümer in Zukunft die Wahl haben, welchen Schornsteinfeger sie mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragen. Der Entwurf setzt damit die Vorgaben aus dem Vertragsverletzungsverfahren um, das die Europäische Kommission im April 2003 wegen des bisherigen Schornsteinfegergesetzes gegen Deutschland eingeleitet hatte. Gleichzeitig werde sichergestellt, dass der hohe Standard in Betriebs- und Brandsicherheit sowie Umweltschutz in Deutschland erhalten bleibt. Hierfür kontrolliert in jedem Kehrbezirk ein Schornsteinfeger als so genannter Bezirksbevollmächtigter über ein Formblatt, ob die vorgeschriebenen Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. Zusätzlich werden die Bezirksbevollmächtigten zweimal im Vergabezeitraum eine "Feuerstättenschau" durchführen, um feststellen zu können, ob Änderungen an Anlagen erfolgt sind oder neue Anlagen hinzu gekommen sind. Ihre Aufgaben werden ausgeschrieben und jeweils für 7 Jahre vergeben.

Die rund 20.000 Beschäftigten des Schornsteinfegerhandwerks erhalten nach Aussage des Bundewirtschaftsministeriums, mit den Regelungen dieses Gesetzentwurfs eine angemessene Zukunftsperspektive. In dem Entwurf seien zudem angemessene Übergangsfristen vorgesehen, die sowohl den Schornsteinfegern wie auch den Haus- und Wohnungseigentümern und den zuständigen Behörden die Umstellung auf das neue Schornsteinfegerrecht erleichtern werden. fm

 
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