Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bei Kinderlosen. Lebt ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Kommt es zu einer Arbeitsreduzierung von 30 Prozent, erhält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer 70 Prozent des üblichen Bruttolohns vom Arbeitgeber.
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 zur Hälfte die vo ihnen eigentlich allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Dauert die Kurzarbeit länger als sechs Monate, erhalten Arbeitgeber von Anfang 2010 an die Beiträge zur Sozialversicherung voll erstattet.
Die volle Erstattung gibt es bislang allerdings nur, wenn die Betriebe Kurzarbeit zur zusätzlichen Qualifikation der Mitarbeiter nutzen.
Bis 2010 kann Kurzarbeit auch für Leiharbeiter beantragt werden.
Wird das Kurzarbeitergeld versteuert? >
Quelle: Bundesagentur für Arbeit /pc
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.