Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bei Kinderlosen. Lebt ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Kommt es zu einer Arbeitsreduzierung von 30 Prozent, erhält die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer 70 Prozent des üblichen Bruttolohns vom Arbeitgeber.
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern in den Jahren 2009 und 2010 zur Hälfte die vo ihnen eigentlich allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Dauert die Kurzarbeit länger als sechs Monate, erhalten Arbeitgeber von Anfang 2010 an die Beiträge zur Sozialversicherung voll erstattet.
Die volle Erstattung gibt es bislang allerdings nur, wenn die Betriebe Kurzarbeit zur zusätzlichen Qualifikation der Mitarbeiter nutzen.
Bis 2010 kann Kurzarbeit auch für Leiharbeiter beantragt werden.
Wird das Kurzarbeitergeld versteuert? >
Quelle: Bundesagentur für Arbeit /pc