Immer das Kleingedruckte lesen - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 24.08.2010

Vorsicht bei Branchenbucheinträgen

Immer das Kleingedruckte lesen

In letzter Zeit melden sich vermehrt DHZ-Leser, die sich über ein Angebot für einen Branchenbucheintrag beschweren. Viele Handwerkskammern rufen ihre Mitgliedbetriebe jetzt zur Vorsicht auf, denn wer unterschreibt, geht einen Vertrag ein. Von Daniela Lorenz

Foto: MEV

Die Angebote, die einen behördlichen Anschein erweckten, gehen den Gewerbetreibenden mit der Post oder per Fax als Formular zu. Schicken sie es unterschrieben zurück, gehen sie einen Vertrag ein. Die darauf folgende Rechnung erzürnt nun viele Unternehmer, die sich hier in die Irre geführt sehen. Denn mit dem Branchenbucheintrag entstehen Kosten. In einem aktuellen Fall ein Monatsbeitrag von 39,80 Euro bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) beanstandet bei diesen Angeboten irreführende Preiswerbung. In dem Schreiben seien zwar die monatlichen Kosten angegeben, der ganze Kostenumfang werde aber verschleiert. Diese Form der Preisgestaltung sei nicht zulässig.

Um sich vor irreführenden Angeboten zu schützen, rät Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW, den Betrieben: "Bei sämtlichen Formularaussendungen gilt: Lesen Sie das Kleingedruckte. Ist ein Eintrag gewünscht, prüfen Sie, ob bereits eine geschäftliche Beziehung zum Anbieter besteht. Wenn es noch keinen Kontakt gab, prüfen Sie, ob Sie die Leistung wirklich in Anspruch nehmen wollen und klären Sie, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie das Angebot in Anspruch nehmen.“

Und was können Betroffene tun, wenn sie bereits unterschrieben haben? "Wer sich getäuscht fühlt, sollte den Vertrag möglichst schnell wegen arglistiger Täuschung anfechten“, sagte Rechtsanwalt Peter Solf der Deutschen Handwerks Zeitung . Und dann abwarten, ob der Anbieter gegebenenfalls weitere Schritte gegen das Unternehmen einleitet. Handwerksbetriebe sollten sich in jedem Fall an die Rechtsberatung ihrer Handwerkskammer wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Handwerkskammer Reutlingen unter hwk-reutlingen.de.

Die Kontaktdaten der Handwerkskammern in Deutschland finden Sie unter handwerkskammer.de.

 
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