Amtliche Bekanntmachung
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 17. Februar 2009, Aktenzeichen 3-4233.44/58 folgenden Beschluss der Vollversammlung genehmigt:
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz beschließt gemäß §§ 106 I Nr. 4 und 113 HwO in ihrer Sitzung am 25. November 2008 den Handwerkskammerbeitrag für das Jahr 2009 wie folgt festzusetzen:
Als Beitrag je beitragspflichtigem Handwerksbetrieb wird festgesetzt:
Grundbeitrag bei einem nach unten geglätteten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb aus dem Jahre 2005
€ € €
Stufe 1 Negativ bis 18.400 190,
Stufe 2 von 18.401 – 28.600 270,
Stufe 3 von 28.601 – 59.300 330,
Stufe 4 von 59.301 und mehr 375,
Von juristischen Personen und Betrieben in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG wird ein Zuschlag auf den Grundbeitrag von €300, erhoben.
1,00 % aus dem nach unten geglätteten Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb aus dem Jahre 2005.
Freibetrag bei Zusatzbeitrag:
€ 18.400 vom Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (außer GmbH & Co.KG).
Der Höchstbeitrag des Zusatzbeitrages beträgt € 1.114,.
Der Höchstbeitrag beträgt € 1.789, für juristische Personen.
Für die übrigen Personen beträgt der Höchstbeitrag € 1.489,.
Die Erhebungsgrundlage für den Grund- und Zusatzbeitrag ist der Gewerbeertrag, der sich nach Abrundung und vor Abzug des Freibetrages nach § 11 Absatz 1 des Gewerbesteuergesetzes ergibt, wenn für das Bemessungsjahr ein einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wurde, andernfalls ersatzweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, der nach § 15 Einkommenssteuergesetz und § 8 Körperschaftssteuergesetz ermittelt wurde.
Dieser Beschluss wurde mit Bescheid des Wirtschaftsministeriums vom 17. Februar 2009, Aktenzeichen 3-4233.44/58 genehmigt, am 18.02.2009 ausgefertigt und wird hiermit veröffentlicht.
Konstanz, den 18. Februar 2009
gez. Bernhard Hoch, Präsident
gez. Manfred Wolfensperger, Hauptgeschäftsführer
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.