Der Handwerkstag Sachsen-Anhalt hat in einem Schreiben an die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse des sachsen-anhaltischen Landtages auf den Widerspruch zwischen der geplanten neuen Rundfunkfinanzierung und dem Mittelstandsfördergesetz hingewiesen.
"Die vorgesehene Staffelung der Höhe des Rundfunkbeitrages benachteiligt eindeutig kleinere Betriebe", schreibt der Präsident des Handwerkstages, Thomas Keindorf. Während die durchschnittliche Belastung pro Mitarbeiter in einem Betrieb mit einem Beschäftigten jährlich 72 Euro betrage, wären es bei 1.000 Beschäftigten nur 4,30 Euro.
Besonders betroffen seien Lebensmittelhandwerksbetriebe, die für jede Filiale unabhängig von der tatsächlichen Nutzung Gebühren zahlen müssten, und Betriebe mit mehreren Firmenfahrzeugen. In nicht wenigen Fällen würden die Gebühren auf das Dreifache und mehr ansteigen.
"Handwerksbetriebe benutzen vielfach überhaupt keine Rundfunkgeräte. Es ist gegen die Bestimmungen des Mittelstandsfördergesetzes, trotzdem gerade dieser Gruppe massiv steigende Gebühren aufzuerlegen", sagt Thomas Keindorf.
Er wirbt für eine Freistellung aller Betriebe mit bis zu sechs Beschäftigten von der Gebühr. Außerdem dürften Firmenfahrzeuge – genauso wie Privatfahrzeuge – nicht mit einer Gebühr belegt werden.
Meinung
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