Vergaberegeln geändert
Der Thüringer Handwerkstag begrüßt ausdrücklich die jetzt auch vom Bundesrat verabschiedete Modernisierung des Vergaberechts. Ein wesentlicher Kern der Neufassung ist der Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe bei öffentlichen Auftragsvergaben. „Damit bekommen kleine und mittlere Betriebe als Bieter in öffentlichen Auftragsverfahren eine reelle Chance“, betonte Thomas Malcherek, Geschäftsführer des Thüringer Handwerkstages. Es gäbe eine Präferenz für mittelstandsfreundliche Vergaben, die bisher in vielen Fällen mit dem Kostenargument nicht zum Zuge gekommen sei.
Der Thüringer Handwerkstag hatte nach Bekanntwerden von Bestrebungen, dem Entwurf nicht zuzustimmen, die Thüringer Landesregierung im Vorfeld der entscheidenden Bundesratsentscheidung auf die Notwendigkeit gerade der Fach- und Teillosvergabe aufmerksam gemacht. Solche Vergaben kämen nicht nur der regionalen Bauwirtschaft zugute, sondern seien in aller Regel für die öffentlichen Auftraggeber auch wirtschaftlicher als die Beauftragung von Generalunternehmen, so Malcherek.
In diesem Zusammenhang appelliert der Thüringer Handwerkstag erneut an die Landesregierung, das eigene Mittelstandsvergabegesetz bei den Kommunen konsequenter als bisher durchzusetzen.