Gefährliche Abfälle nach neuer Nachweisverordnung entsorgen - Chemnitz - deutsche handwerks zeitung

Chemnitz - Ausgabe 1-2/2010

Gefährliche Abfälle nach neuer Nachweisverordnung entsorgen

SAGeG-Workshop zu neuem elektronischen Nachweisverfahren

In Ihrem Unternehmen fallen gefährliche Abfälle an, Sie transportieren gefährliche Abfälle oder entsorgen diese?

Dann unterliegen Sie der Abfallnachweisverordnung und müssen als Erzeuger (> 20 Tonnen gefährliche Abfälle bei mindestens einem Abfallschlüssel pro Jahr) oder als Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen ab 1. April 2010 auf elektronische Abläufe umstellen. Für Handwerksbetriebe, die zu diesem Nachweisverfahren (eANV) verpflichtet sind, bietet die SAGeG am 4. Februar 2010 einen Workshop an. Er findet ab 16.30 Uhr im Günnewig Hotel Chemnitzer Hof statt. Betroffenen Betrieben werden spezielle eigene Lösungsmöglichkeiten vorgestellt. Sie helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie eine entsprechende Software oder ein Dienstleistungsangebot von EDV-Providern bzw. Entsorgern nutzen möchten. Für Unternehmen mit wenigen Vorgängen im Jahr wird auch eine internetbasierende, kostengünstige Lösung des Länder-eANV angeboten. Weiterhin wird während der Veranstaltung über die elektronische Signatur und besondere Übergangsfristen informiert.

Interessenten für diesen kostenfreien Workshop
melden sich bitte bei Torsten Gerlach, Tel. 0371/ 5364-311 bzw. E-Mail: t.gerlach@hwk-chemnitz.de

 
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