Infos zu CE-Kennzeichnung
Ab dem 1. Februar 2009 müssen alle Fenster und Außentüren, die im europäischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, eine CE-Kennzeichnung nach der DIN EN 14351-1 haben.
Hinsichtlich dieser CE-Kennzeichnung herrscht immer noch große Unsicherheit bei Fensterbaubetrieben. Welche Pflichten muss ich wie erfüllen? Was muss ich für eine CE-Kennzeichnung meiner Fenster und Türen tun? Welche Möglichkeiten und Wege gibt es für meinen Betrieb?
Um diese Fragen zu klären, lädt die Handwerkskammer Konstanz zu einer Informationsveranstaltung über die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren am 30. Mai von 15 bis 18 Uhr im Managementzentrum Villingen, Sebastian-Kneipp-Str. 60, 78048 VS-Villingen ein.
Mit Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Reiner Oberacker vom Fachverband Glas, Fenster, Fassade Baden-Württemberg haben wir einen hochkarätigen Experten auf dem Gebiet der CE-Kennzeichnung von Fenstern und Türen, der zu folgenden Themen informieren wird:
M die Produktnorm DIN EN 14351-1
M die Erstprüfung von Holzfenstern und -türen
M die werkseigene Produktionskontrolle
M Möglichkeiten und Wege für Betriebe
Die Informationsveranstaltung ist kostenlos.
Informationen und Anmeldung bis zum 23. Mai im Sekretariat der Abteilung Unternehmensberatung unter Tel. 07531/205-374. Die Teilnahme ist kostenlos
Meinung
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Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.