Entgegen den Forderungen aus dem Handwerk haben sich die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Entscheidung für ein geändertes Rundfunkgebührenmodell für einen Weg entschieden, der vor allem den Mittelstand belastet.
"Das Handwerk fordert eine grundlegende Umstellung des bisherigen Finanzierungssystems. Eine Geräteabgabe ist nicht zeitgemäß. Der Vorschlag der Ministerpräsidenten belastet aber ausgerechnet kleine Betriebe überproportional. Das bedeutet eine weiter große Abrechnungs- und Kontrollbürokratie und lässt jeden Sparwillen vermissen", sagte der Präsident des Handwerkstages Sachsen-Anhalt, Thomas Keindorf.
Nach dem neuen Modell wären Inhaber von Handwerksbetrieben dreifach belastet: einmal als Privatperson, einmal als Unternehmensinhaber mit Betriebsstätte und einmal als Besitzer eines Firmenfahrzeugs.
Auch Betriebe ohne Geräte seien künftig zur Zahlung verpflichtet. Dabei sei die Nutzung von Fernsehprogrammen in Unternehmen eine Ausnahme. Die degressive Staffelung der Rundfunkgebühr nach Beschäftigtenzahl führe zudem zu einer Sonderbelastung für kleine Betriebe. Ein Betrieb mit zehn Beschäftigten zahle mehr als das Achtfache pro Arbeitnehmer als ein Betrieb mit 800 Beschäftigten.
"Das Modell ist mit der vom Land Sachsen-Anhalt festgeschriebenen Mittelstandsfreundlichkeit nicht zu vereinbaren", so Keindorf. "Wir werden dies von der Landesregierung sehr deutlich einfordern."
Ganz besonders irritiere der mangelnde Sparwillen seitens der Rundfunkanstalten. So sollen die Handwerksbetriebe zusätzlich belastet, die Werbemöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender aber beibehalten werden.