Hallo, wann werden Allgemeine Geschäftsbedingungen eigentlich wirksam in einen Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen?
Hallo, wann werden Allgemeine Geschäftsbedingungen eigentlich wirksam in einen Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen?
Zu unterscheiden ist, ob der Vertragspartner des Auftragnehmers eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers werden Bestandteil des Vertrages mit einer Privatperson, wenn der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages den Auftraggeber ausdrücklich auf die AGB hinweist, ihm die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen und der Auftraggeber mit der Geltung der AGB einverstanden ist. Den ausdrücklichen Hinweis auf die AGB kann der Auftragnehmer mündlich oder schriftlich vornehmen.
Um dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, zumutbar den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen, muss der Auftragnehmer grundsätzlich dem Auftraggeber die AGB zuschicken. Führen die Parteien Vertragsverhandlungen in Anwesenheit oder telefonisch, genügt es, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Inhalt der AGB mitteilt oder diese Mitteilung anbietet. Von einem Einverständnis des Auftraggebers mit den AGB des Auftragnehmers ist auszugehen, wenn bei Erfüllung der soeben beschriebenen Voraussetzungen der Auftraggeber den Vertrag mit dem Auftragnehmer abschließt.
AGB des Auftragnehmers werden in einen Vertrag mit einem Unternehmer einbezogen, wenn sich beide Parteien bei Abschluss des Vertrages auf die Geltung der AGB einigen und der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise den Inhalt der AGB zur Kenntnis zu nehmen. Für diese Möglichkeit der Kenntnisnahme ist es ausreichend, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber anbietet, ihm die AGB zu übersenden bzw. deren Inhalt mitzuteilen.
Die Einbeziehung von AGB des Auftragnehmers in den Vertrag mit dem Auftraggeber hat allerdings nicht automatisch zur Folge, dass die AGB auch wirksam sind. Vielmehr ist für jede einzelne Regelung in den AGB festzustellen, ob sie gültig ist oder nicht.
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