Wie ist die Reinigungs- und Pflegeanleitung eines Bodenbelages am besten zu übergeben? Und wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?
Wie ist die Reinigungs- und Pflegeanleitung eines Bodenbelages am besten zu übergeben? Und wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?
Hierzu antwortete Expertin Ulrike Bittorf in der Ausgabe 9/2011:
Nach DIN 18365 Pkt. 3.1.4. ist der Bodenleger verpflichtet, die Reinigungs- und Pflegeempfehlung an seinen Auftraggeber zu übergeben. Dies sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Belagauswahl oder der Auftragsbestätigung geschehen. Sinnvollerweise sollte dies nachweislich erfolgen. Eine Übergabe mit der Rechnungslegung ist zu spät. Im rein privaten Bereich sollte der Bodenleger auch die inhaltlichen Aussagen erklären. Der überwiegende Teil der elastischen Bodenbeläge, insbesondere Linoleum und PVC-Bodenbeläge, wird heute mit unterschiedlichem werkseitig aufgebrachtem Oberflächenschutz (z.B. PUR) ausgeliefert. Da eine Vielzahl von Produkten (Bodenbeläge und auch Reinigungsprodukte) auf dem Markt ist und Reinigungs- und Pflegeempfehlungen ständig aktualisiert werden, muss der Bodenleger unbedingt die aktuelle Pflegeanleitung der Hersteller verwenden.
Meinung
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