Politik + Wirtschaft - 01.01.2005
Reaktionen der Länder auf das Karlsruher Verfassungsurteil
Flickenteppich Nichtraucherschutz
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Rauchverbot in Einraumkneipen haben mehrere Länder Nachbesserungen an ihren Nichtraucherschutzgesetzen angekündigt. Eine Übersicht über die Reaktionen der Länder.
- Baden-Württemberg: Ab sofort darf in kleinen Kneipen wieder geraucht werden. Die Landesregierung will das Gesetz bis Endes des Jahres ändern.
- Bayern: Die bayerische Landesregierung sieht derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf beim Nichtraucherschutz.
- Berlin: Besucher von kleinen Berliner Einraumkneipen dürfen ab sofort wieder rauchen. Für eine Neuregelung gilt hier die Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009. In welche Richtung die Entscheidung gehen könnte, sei noch völlig offen, hieß es.
- Brandenburg: Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) kündigte an, sich für "einen umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wenn und Aber einsetzen" zu wollen. Die endgültige Entscheidung über das brandenburgische Gesetz falle jedoch im Landtag.
- Bremen: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Das Gesetz soll im Sinne der Karlsruher Beschlüsse zu den Ausnahmeregelungen geändert werden.
- Hamburg: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Gesundheitsbehörde will prüfen, inwiefern Änderungen am Landesgesetz notwendig sind.
- Hessen: Das Rauchen in Einraumkneipen wird ab sofort wieder toleriert. Das Nichtraucherschutzgesetz soll geändert werden. Die CDU-Landtagsfraktion sprach sich dafür aus, das hessische Gesetz schnell an die Vorgaben aus Karlsruhe anzupassen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind Einraumkneipen vom Rauchverbot ausgenommen. Gesundheitsminister Erwin Sellering (SPD) kündigte an, sich weiterhin für einen konsequenten Nichtraucherschutz einsetzen zu wollen.
- Niedersachsen: Das Gesundheitsministerium will das Rauchen in Einraumkneipen vorerst wieder zulassen. Eine Anpassung der Gesetze soll es in "sehr engem Rahmen" geben.
- Nordrhein-Westfalen: In Einraumkneipen darf vorerst wieder geraucht werden. Die Landesregierung will dem Landtag in Kürze eine Änderung des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes vorschlagen. Laut Gesundheitsministerium ist es nun möglich, eine spezielle Regelung für kleine Einraumlokale zu treffen.
- Rheinland-Pfalz: Das Gesundheitsministerium wartet vorerst die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (VGH) ab. Der VGH befasst sich am Montag mit Rauchverbotsklagen von fünf Wirten sowie einer Privatperson.
- Saarland: Gesundheits- und Justizminister Gerhard Vigener (CDU) kündigte an, die Ausnahmeregelungen zu überprüfen. Grundsätzlich habe das Urteil die saarländischen Regelungen aber bestätigt.
- Sachsen: Das Gesundheitsministerium will prüfen, ob das sächsische Gesetz geändert werden muss. Abgewartet werden sollen allerdings die Entscheidungen des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs über die Beschwerden gegen das sächsische Gesetz, die voraussichtlich bis Ende September fallen. Das Verfassungsgericht hatte das Rauchverbot für inhabergeführte Einraumgaststätten im März vorerst außer Kraft gesetzt.
- Sachsen-Anhalt: Das Rauchen in Einraumkneipen bleibt vorerst verboten. Vor dem Urteil des sachsen-anhaltischen Landesverfassungsgerichtes im August wird es laut Gesundheitsministerium keine Änderung geben.
- Schleswig-Holstein: In Einraumkneipen wird das Rauchen vorerst wieder toleriert, das Gesetz soll geändert werden.
- Thüringen: In Einraumkneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Diese Regelung gilt laut Gesundheitsministerium so lange, bis der Änderungsbedarf am thüringischen Gesetz überprüft ist.
ddp