Letztes Jahr hat das Bundesfinanzministerium ein umfangreiches Infoschreiben zur Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb veröffentlicht. Teile dieses Schreibens sind erstmals seit 1. Januar 2010 anzuwenden (BMF, Schreiben v. 18. November 2009, Az. IV C 6 – S 2177/07/10004, Tz. 12 und Tz. 36). Die Deutsche Handwerks Zeitung zeigt auf, was seit Januar 2010 zu beachten ist.
Die Änderungen betreffen vor allem Einzelunternehmer, die betriebliche Fahrzeuge privat und zur Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nutzen. Folgende Neuregelungen sind zu beachten:
Tipp: Wird in einem Einzelunternehmen ein Fahrzug tatsächlich nicht privat oder zu Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb genutzt, steht der Betriebsinhaber im Zweifel letztendlich nur dann auf der sicheren Seite, wenn er für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch führt.
dhz
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.