Finanzamt akzeptiert nur noch Daten über Internet - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 09.10.2012

Steuer: Was sich 2013 ändert

Finanzamt akzeptiert nur noch Daten über Internet

Betriebe können bestimmte Daten ab 1. Januar 2013 nur noch über das Internet an das Finanzamt übermitteln. Dafür ist ein elektronisches Zertifikat nötig, dass extra beantragt werden muss. Auch Arbeitnehmer müssen aktiv werden, sonst verlieren sie Steuervorteile. Alle Änderungen im Überblick.

T. Michel - Fotolia
Das Finanzamt stellt ab 2013 um: Daten werden nur noch elektronisch akzeptiert.

Ab 1. Januar 2013 können folgende Daten nur noch über das Internet an das Finanzamt übermittelt werden: die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Lohnsteuer-Anmeldungen, die Anträge auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.

Das nötige Formular ist auf dem von der Finanzverwaltung betriebenen Internetportal www.elsteronline.de abrufbar. Nach erfolgter Registrierung bekommen Steuerzahler auf dem Postweg Aktivierungsdaten für den Online-Zugang, mit dem das Zertifikat abgerufen und auf dem Rechner gespeichert werden kann, wo es bei jeder Datenübertragung aufgerufen wird.

Für Arbeitnehmer gilt: Wer mit der ersten elektronischen Lohnabrechnung im Jahr 2013 keine böse Überraschung erleben möchte, muss die Freibeträge für das kommende Jahr bis Ende 2012 neu beantragen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Steuervorteile verloren gehen. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hin.

Hintergrund ist die Einführung des ELSTAM-Systems, mit dem ab 2013 alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern elektronisch übermittelt werden. Mit der Umstellung müssen die Freibeträge für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.

Berufspendler müssen Freibeträge neu beantragen

Bis 2010 wies die Papier-Lohnsteuerkarte die für den Lohnsteuerabzug im jeweiligen Jahr die relevanten Daten aus. Die Freibeträge waren jährlich neu einzutragen. Für die Jahre 2011 und 2012 galt eine Übergangsregelung.

Vor der Einführung des neuen elektronischen Verfahrens wurden keine Papier-Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben. Dabei waren in den vergangenen zwei Jahren ausnahmsweise die Freibeträge ohne Antrag im Folgejahr weiterhin gültig.

Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler, kann seit Oktober bei seinem zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen. Zur Vermeidung langer Wartezeiten empfiehlt sich der Postweg. Ein Vordruck ist im Internet unter www.formulare-bfinv.de zu finden sowie im Finanzamt erhältlich. dapd

 

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