Ferienjobs: Was bei Recht und Steuern gilt - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 25.07.2012

Merkblatt für Arbeitgeber

Ferienjobs: Was bei Recht und Steuern gilt

Die Ferien haben in fast allen Bundesländern begonnen. Tausende Schülerinnen und Schüler werden sich in dieser Zeit ein kleines Taschengeld dazuverdienen. Arbeitgeber, die Ferienjobber in ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen jedoch sowohl aus rechtlicher als auch aus steuerlicher Sicht einiges beachten. Ein ausführliches Merkblatt klärt auf.

Bernd Geller/Fotolia
Betriebe, die Schüler und Studenten als Ferienjobber einstellen, sollten sich gut über die geltenden Bestimmungen informieren.

Die Sommerferien nutzen viele junge Leute, um ein Praktikum zu machen oder einfach nur zum Geld verdienen. Bei jugendlichen Aushilfskräften sollten Handwerksbetriebe jedoch darauf achten, dass sie bestimmte rechtliche Regelungen einhalten.

Damit Sie wissen, welche Fallstricke hierbei drohen und wie Sie aus rechtlicher und steuerlicher Sicht korrekt handeln, haben wir ein ausführliches Merkblatt mit Fragen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung und zu vielem mehr zusammengestellt. Sie können es hier direkt anschauen und abspeichern.




Damit es im Notfall keinen Ärger gibt, wenn im Betrieb ein Unfall passiert, wenn es Unklarheiten bei der Bezahlung der Ferienjobber oder mit der Versicherung gibt, bekommen Sie hier zusätzliche Tipps zu diesen Themen.

Jugendliche, die über den Ferienjob Interesse an einer Ausbildung im Handwerk gefunden haben, bekommen auf der neuen DHZ-Azubi-Seite Tipps und Informationen zum Berufsstart und den Möglichkeiten, die ihnen damit eröffnet werden. dhz

 

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