Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung? - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - 24.10.2011

Firmen-Pkw

Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?

Betriebsinhaber haben die Qual der Wahl. Ermitteln sie den zu versteuernden Vorteil für die Privatnutzung ihres Firmen-Pkw nach einem Fahrtenbuch oder schätzen sie ihn nach der 1-Prozent-Methode? Beide Methoden haben Vor- und Nachteile. In diesem Steuer-Praxischeck können Unternehmer herausfinden, welche Methode für sie am besten geeignet ist.

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Ist das Erfassen der Fahrtzeiten mit dem Fahrtenbuch auch steuerlich sinnvoll? Der Praxischecks zeigt es.

DHZ bewertet
Fahrtenbuch 1-Prozent-Regelung
Disziplin, Aufzeichnungen führen zu müssen
Fehleranfälligkeit
Unternehmer nutzt das Fahrzeug ausschließlich betrieblich bzw. nur kaum privat
Unternehmer fährt ausschließlich privat und kaum betrieblich
Zeitaufwand
Tatsächliche Kfz-Kosten sehr gering und Listenpreis des Pkw bei Erstzulassung sehr hoch

Fazit
Auf den ersten Blick scheinen Unternehmer mit der Schätzung des Privatanteils nach 1-Prozent-Regelung meist besser beraten. Zum einen ist der Privatanteil in ein paar Minuten berechnet, zum anderen nutzen die meisten Unternehmer ihren Firmen-Pkw erfahrungsgemäß zu mindestens 50 Prozent privat.

Fahrtenbuchmethode
Die Fahrtenbuchmethode ist eigentlich nur dann interessant, wenn ein Firmen-Pkw ausschließlich betrieblich oder nur ganz selten privat genutzt wird oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering (z.B. weil Kaufpreis bereits voll abgeschrieben ist) und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch sind. In diesem Fall droht bei der 1-Prozent-Regelung nämlich die sogenannte Kostendeckelung. Das bedeutet im Klartext: Sind die tatsächlichen Pkw-Kosten niedriger als der Privatanteil nach der 1-Prozent-Regelung, wirken sich null Euro der Pkw-Kosten Gewinn mindernd aus. Beim Fahrtenbuch müssen sämtliche Fahrten mit Kilometerstand am Anfang und Ende der Fahrt, der Grund und das Ziel der Fahrt aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen müssen laufend und zeitnah erfolgen. Elektronische Fahrtenbücher akzeptiert das Finanzamt nur, wenn die Aufzeichnungen nach dem Auslesen nicht mehr änderbar sind.

Größter Nachteil
Finden Betriebsprüfer nicht viele Fehler, knöpfen sie sich meist das Fahrtenbuch vor. Schon bei kleinsten Mängeln wird das Fahrtenbuch gekippt und die 1-Prozent-Regelung kommt zur Anwendung.

Schätzung nach der 1-Prozent-Methode
Unternehmer, die ihren Firmen-Pkw sehr häufig zu privaten Fahrten nutzen, fahren mit der 1-Prozent-Regelung meist steuerlich günstiger als mit der Fahrtenbuchmethode. Auch für diejenigen, die aufgrund ihres stressigen Berufsalltags genau wissen, dass sie die Disziplin nicht aufbringen, ein Fahrtenbuch laufend und zeitnah führen zu können, ist die 1-Prozent-Regelung perfekt. Denn anstatt dauernd Aufzeichnungen zu führen, brauchen Unternehmer bei der 1-Prozent-Regelung nur ein paar Daten und der Privatanteil ist ermittelt. Bei dieser Schätzmethode müssen Unternehmer monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung ihrem Gewinn hinzurechnen. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn ein Unternehmer das Auto gebraucht kauft, einen üppigen Rabatt vom Autohändler bekommt oder ein günstiges Re-Import erwirbt – für die 1-Prozent-Regelung gilt nur der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Das kann der einzige Knackpunkt sein, wenn das Finanzamt die 1-Prozent-Regelung überprüft.

Größter Vorteil:
Die Ermittlung des Privatanteils ist nicht zeitaufwändig und kaum vom Finanzamt angreifbar.

 
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