EU-Vertrag von Lissabon: Abstimmungsmodus - Der Lissabon-Vertrag - deutsche handwerks zeitung

Der Lissabon-Vertrag - 01.01.2005

EU-Vertrag von Lissabon: Abstimmungsmodus

Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets Der Lissabon-Vertrag

Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt künftig das Prinzip der doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 Prozent der Mitgliedsländer und 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Aufgrund des polnischen Widerstandes wird diese doppelte Mehrheit erst ab 2014 in Kraft treten. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf die Stimmenverteilung des Nizza-Vertrages berufen und über die sogenannte Joanina-Klausel den Aufschub einer Entscheidung fordern.

ddp

 
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