Koalitionspolitiker rechnen nicht damit, dass das Bundesverfassungsgericht das Euro-Rettungspaket stoppt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Passauer Neuen Presse", die Karlsruher Richter hätten in der Vergangenheit bei einzelnen Gesetzen Leitplanken eingezogen, die Hilfsmaßnahmen grundsätzlich aber nicht beanstandet.
Beim ESM und beim Fiskalpakt habe der Gesetzgeber die Konsequenzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag und zur Griechenlandhilfe gezogen, sagte die FDP-Politikerin. Zudem habe der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Unmittelbar nach der Bundestagsentscheidung hatten mehrere Gruppen Verfassungsbeschwerden eingelegt - von der Linksfraktion über den CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und einer Gruppe von Professoren bis hin zur Bürgerinitiative "Europa braucht mehr Demokratie".
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, sie befürchte nicht, dass das Haushaltsrecht des Bundestags durch die direkten Hilfen des Euro Stabilitätsmechanismus (ESM) für Banken und Erleichterungen für Spanien und Italien schrittweise ausgehöhlt wird. "Es werden auch künftig nicht einfach Gelder direkt an die Banken gegeben", versicherte sie.
Auch nach Einschätzung des CDU-Innenexperten Wolfgang Bosbach wird das Bundesverfassungsgericht den ESM nicht mehr stoppen. "Die Richter entscheiden zwar nur nach verfassungsrechtlichen Kriterien, aber sie wissen auch, welche außen- und finanzpolitischen Auswirkungen ein kategorisches Nein hätte", sagte der Innenausschussvorsitzende der Düsseldorfer "Rheinischen Post".
Er gehe deshalb davon aus, dass Karlsruhe dem Gesetzgeber kritische Hinweise geben und zu einer "Bis-hierher-und-nicht-weiter-Entscheidung" kommen werde, erläuterte Bosbach. Er gehört zu den 26 Koalitionsabgeordneten, die am Freitag gegen den ESM gestimmt haben.
Der ESM ist als ein dauerhafter Rettungsschirm angelegt und ist mit einem Stammkapital von 700 Milliarden Euro ausgestattet. Dabei ist eine Kombination aus 80 Milliarden an eingezahltem Kapital und 620 Milliarden an abrufbarem Kapital in Form von Gewährleistungsermächtigungen vorgesehen.
Der Fiskalvertrag soll - unter anderem durch die Einführung nationaler Schuldenbremsen - für eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sorgen. dapd/rh
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