Meine Handwerkskammer
Handwerksbetriebe können noch bis zum 31. Dezember 2010 erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten nutzen. So wurde der § 7g-EStG-Investitionsabzugsbetrag, der insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks von großer Bedeutung ist, deutlich verbessert. Ebenso ist noch bis zum Ende des nächsten Jahres die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens möglich.
Korrekturen am Einkommensteuertarif >
Quelle: ZDH