Der Gesundheitsfonds muss nach Ansicht seines Erfinders, des Finanzwissenschaftlers Professor Wolfram F. Richter (TU Dortmund), nachhaltig reformiert werden. Dies sei im Ringen um ein bezahlbares, effektives Gesundheitssystem notwendig.
Gemeinsam mit dem Berliner Wirtschaftsexperten und Gesundheitsökonomen Klaus-Dirk Henke (FU Berlin) plädiert Richter für ein neuartiges System zur Krankenhausfinanzierung. Es soll die Kliniken unabhängiger machen und ihnen unter anderem Anreize zum Abbau von Betten-Überkapazitäten liefern. Nach OECD-Zahlen habe Deutschland 2007 in der Akutversorgung auf je 1.000 Einwohner 5,7 Betten vorgehalten. Im OECD-Durchschnitt dagegen seien es nur 3,8 Betten gewesen.
Die bisherige prozentuale Deckelung für Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens sollte nach den Vorschlägen fallen. In dem bisherigen System können Kassen mit einkommensstarken Mitgliedern über Zusatzbeiträge mehr Geld einnehmen als Konkurrenten mit schwächerer Klientel. Diese Wettbewerbsverzerrung sollte dadurch beseitigt werden, dass Zusatzbeiträge nur noch in pauschaler Form erhoben werden dürfen.
Auch die Praxisgebühr in der jetzigen Form sei abzuschaffen, sagte Richter. Den Kassen sollte es aber erlaubt sein, als Teil des Wettbewerbs Wahltarife mit oder ohne Praxisgebühr anzubieten.
Die Vorschläge, die die Wissenschaftler in einem demnächst erscheinenden Beitrag für die Zeitschrift "Wirtschaftsdienst" zusammengefasst haben, zielen darauf ab, den Wettbewerbsgedanken im Gesundheitsfonds zu stärken. So fordern sie, die bisherige duale Finanzierung von Krankenhäusern aufzugeben. Bisher rechnen Krankenhäuser ihre laufenden Kosten über Fallpauschalen ab, die Kosten für Investitionen dagegen tragen in der Regel die Länder.
In diesem System ist es Krankenkassen nicht erlaubt, selektiv mit bestimmten Kliniken Verträge abzuschließen. Genau dies aber sollte nach Meinung von Richter und Henke künftig möglich sein, "wenn sie eine definierte Erreichbarkeit der Häuser für ihre Versicherten sicherstellen", erklärt Richter. Damit würde der bisher staatliche Sicherstellungsauftrag auf die Versicherungen übertragen. Die Krankenhäuser sollten nach diesem Vorschlag Fallpauschalen erhalten, die neben den Betriebskosten auch die Ausgaben für Investitionen abdecken.
Olaf Jahn/ddp
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