Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) nun endlich 2013 kommen soll. Was bis dahin gilt – hier erfahren Sie es.
Bis zur Einführung von ELStAM zum 1. Januar 2013 gilt für die Ermittlung des Lohnsteuerabzugs Folgendes:
Tipp: Einen kostenlosen Leitfaden zu ELStAM finden Sie unter steuerportal-mv.de in der Rubrik Meldungen .
Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.
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