Kammern übernehmen Aufgabe
Zur Bürokratieentlastung von grenzüberschreitenden Existenzgründungen fordert die EU im Rahmen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie von den Mitgliedsländern bis Ende 2009 die Einrichtung von zentralen Anlaufstellen, sog. einheitlicher Ansprechpartner. Die bayerischen Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Aufgabe Handwerkskammern, IHKs und den Kammern der freien Berufe zuweist. „Wir begrüßen die Entscheidung der Staatsregierung ausdrücklich. Sie trägt der Kompetenz der Kammern Rechnung. Bereits jetzt sind diese auch für EU-Ausländer Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Tätigwerden in Deutschland“, betonte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, Heinrich Traublinger. jcu