Das seit Oktober 2007 geltende weitgehende Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten in Hessen bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt den Eilantrag eines Rauchers gegen das hessische Nichtraucherschutzgesetz.
In dem veröffentlichten Beschluss begründete das Gericht seine Entscheidung mit einer Folgenabwägung. Der Kläger werde dadurch "nicht allgemein am Rauchen und auch nicht am Besuch von Gaststätten gehindert". Vielmehr sei ihm lediglich "eine einzelne Verhaltensweise – das Rauchen – während des Gaststättenbesuchs untersagt". Hätte sein Eilantrag Erfolg, wäre dies jedoch mit Beeinträchtigungen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung verbunden.
Der Kläger ist starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte, in der das Rauchen seit dem 1. Oktober 2007 verboten ist. Er hält das Gesetz für verfassungswidrig, weil es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke.
(AZ: 1 BvR 2822/07 – Beschluss vom 14. Januar 2008)
Leute
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"Wer nicht wirbt, stirbt." So hat Henry Ford schon vor hundert Jahren den Wert von Werbung beschrieben. Der amerikanische Automobil-Tycoon hat diesen Satz zwar vor allem auf seine eigenen Fahrzeuge bezogen und weniger auf ganze Wirtschaftsbereiche. Doch auch ein Bereich wie das Handwerk braucht Werbung, braucht den Austausch mit der Öffentlichkeit, wenn es langfristig nicht an Ansehen, Bedeutung und Image verlieren will.