Rechtsecke
Der Betreiber eines gastronomischen Betriebes sandte einem Unternehmer einen Newsletter per E-Mail zu, in welchem er für seine Veranstaltungen warb. Der Absender rechtfertigte den Versand des Newsletters damit, dass der Unternehmer auf einem Geschäftsbrief seine E-Mail-Adresse angegeben hatte. (Anmerkung: Vorliegend war der Kunde eine Rechtsanwaltskanzlei; der Sachverhalt ist aber auf alle anderen Gewerbetreibenden anwendbar, die - wie üblich - auf Geschäftsbriefköpfen ihre Kontaktadressen angeben.)
Das LG Dresden (Urteil vom 30.10.2009, Az. 42 HKO 36/09) stellte dazu fest, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einem Geschäftsbrief keine Einwilligung in Werbe-E-Mails darstellt; vielmehr sei für das Übersenden von Werbemails die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers notwendig (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Im vorliegenden Fall hatte der Gastronom den Newsletter jedoch ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung an die Kanzlei gesandt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse auf einem Geschäftsbrief stellt keine ausdrückliche Einwilligung dar. Zudem ist bereits die Speicherung der E-Mail-Adresse im Verteiler des Newsletters rechtswidrig.
Bereits der BGH hatte unlängst entschieden, dass keine stillschweigende Einwilligung in Werbung durch Angabe einer geschäftlichen E-Mail-Adresse auf einer Homepage vorliegt (Az. I ZR 201/07). Durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist nunmehr eine vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Empfängers von E-Mail-Werbung erforderlich. Nach bisherigem Recht war streitig, ob auch eine konkludente Einwilligung ausreicht.
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.