Durchblick im Steuernebel - Recht + Steuern - deutsche handwerks zeitung

Recht + Steuern - Ausgabe 5/2010

Durchblick im Steuernebel

Topstrategien für die private Steuererklärung - Von Von Bernhard Köstler

Kann ich für eine leer stehende Immobilie Vermietungsverluste erklären? Darf meine im Betrieb angestellte Ehefrau Fahrtkosten abziehen, obwohl ich sie täglich mit meinem Firmenwagen zur Arbeit chauffiere?

Fragen über Fragen ergeben sich beim Ausfertigen der privaten Steuererklärung. Die Redaktion der Deutschen Handwerks Zeitung und ihre Steuerexperten haben die Antworten.

Anlage V: Vermietungsverluste
auflisten

Stand eine Immobilie 2009 teilweise leer, dürfen die aufgelaufenen Verluste nur dann in der Anlage V aufgelistet werden, wenn die Vermietungsabsicht nachgewiesen werden kann. Dazu sind dem Finanzamt geschaltete Anzeigen in Zeitungen, im Internet oder Namen von Mietinteressenten vorzulegen. Je länger die Immobilie leer stand, desto aussagekräftiger müssen die Nachweise sein.

Anlage V: Reparaturkosten ohne Ausgaben

Wer 2009 eine Wohnung zur Vermietung gekauft hat, übernimmt meist die vom bisherigen Eigentümer bezahlten Beträge in die Instandhaltungsrücklage. Teilt der Wohnungsverwalter mit, dass aus dieser Rücklage Reparaturen bezahlt wurden, darf der neue Eigentümer seinen Anteil an den Reparaturen als Werbungskosten abziehen - auch wenn er 0 Cent in die Rücklage einbezahlt hat.

Anlage V: Steuersparmodell Baudenkmal

Für nachträgliche Herstellungskosten an einem vermieteten Baudenkmal können nach § 7i Einkommensteuergesetz acht Jahre lang bis zu neun Prozent (also zusammen 72 Prozent) und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu sieben Prozent (also dir restlichen 28 Prozent) der nachträglichen Herstellungskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Damit die erhöhte Abschreibung für nachträgliche Herstellungskosten für ein Baudenkmal vom Finanzamt akzeptiert wird, muss eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde vorgelegt werden.

Anlage N: Fahrtkosten der Ehefrau

War die Ehefrau 2009 auf Lohnsteuerkarte im Handwerksbetrieb angestellt und fuhr täglich mit ihrem Mann im Firmenwagen zur Arbeit, liegt eine Fahrgemeinschaft vor. Folge: Die Ehefrau darf für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb die Entfernungspauschale mit 30 Cent für die einfache Strecke ansetzen.

Anlage N: Umzugskosten mit Finanzamt teilen

Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, kann er dem Finanzamt seine Umzugskosten und Umzugskostenpauschalen als Werbungskosten präsentieren. Beruflich ist ein Umzug, sobald der Arbeitnehmer täglich für die Hin- und Rückfahrt zur Arbeit und nach Hause insgesamt eine Stunde spart. Die Fahrzeitersparnis muss mit Routenplaner nachgewiesen werden (FG Hamburg, Urteil v. 9.10.2008, Az. 5 K 33/08).

Anlage N: Mit Arbeitszimmer sparen

Kein Arbeitsplatz in der Firma oder Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit? Wenn ja: Kosten angeben. Streicht das Finanzamt den Werbungskostenabzug, ist dagegen Einspruch einzulegen und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. Vorteil: Bis zur Entscheidung eines Musterprozesses winkt ein vorläufiger Werbungskostenabzug von bis zu 1.250 Euro.

Anlage K: Kindergeld retten

Eltern volljähriger Kinder erhalten nur Kindergeld, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet oder studiert und seine Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 7.680 Euro betragen. Von den Einnahmen dürfen Werbungskosten, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie sämtliche Einnahmen im Rahmen der Ausbildung und dem Studium angezogen werden. Belege verloren? Kein Problem - Ausgaben einfach mit Grund und Höhe auflisten.

Anlage K: Wochenendvater
erhält Bonus

Lebt ein Selbstständiger alleine und betreut sein Kind, das ansonsten beim anderen Elternteil lebt, an Wochenenden oder in den Ferien, kann ein Entlastungsbetrag von 1.308 Euro steuersparend in der Anlage K beantragt werden. Dazu muss das Kind mit Nebenwohnsitz beim Vater gemeldet sein und die Mutter darf die Voraussetzungen für den Erhalt des Entlastungsbetrags nicht erfüllen (BFH, Az. 4 K 7038/06 B).

Mantelbogen: Steuerbonus
für Verwitwete

Familienbande gehen über den Tod hinaus - für Witwen und Witwer gilt das zumindest im Jahr nach dem Tod des Ehegatten. Ist der Partner z.B. 2008 verstorben, muss das Finanzamt 2009 beim verwitweten Ehegatten ausnahmsweise ein letztes Mal die für Ehegatten günstige Splittingtabelle anwenden. Das kann nicht beantragt werden. Ob das Finanzamt die Ehegattenbesteuerung durchführt, kann der Steuerberechnung im Steuerbescheid entnommen werden.

Mantelbogen: Eigenheim
unbewohnbar

In einem Fall traten kurz nach dem Erwerb einer Immobilie schwerwiegende Mängel auf, die zu einer Einsturzgefahr führten. „Das Verbot, die eigene Wohnung nutzen zu dürfen, ist für einen Steuerzahler eine private Katastrophe“, so die Richter. Folge: Die Anmietung einer zusätzlichen Wohnung stellt deshalb eine außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG dar (Finanzgericht Düsseldorf, Az. 14 K 6385/04; anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof, Az. VI R 62/08).

 
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