Die Kfz-Steuer ist grundsätzlich vom Halter eines Fahrzeugs zu bezahlen. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für zulassungspflichtige Krafträder und Pkw nach dem Hubraum berechnet.
Für alle anderen Fahrzeuge, insbesondere für Lkw und Anhänger, ist das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht die Grundlage für die Steuer. Für Pkw und für Lkw ist zusätzlich das Emissionsverhalten maßgebend. Dieses wird durch die Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt und in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen, zum Beispiel als Euro-4-Norm.
Die Kraftfahrzeugsteuer fließt nach dem Grundgesetz vollständig und unmittelbar den Bundesländern zu. Die jeweils zuständigen Finanzämter unterliegen als Landesbehörden nicht der Dienstaufsicht des Bundesfinanzministeriums. Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer betrug im Jahr 2007 rund 8,9 Milliarden Euro.
ddp
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
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