Die beliebtesten Rechtsformen im Handwerk - Handwerkszählung - deutsche handwerks zeitung

Handwerkszählung - 26.07.2012

Handwerkszählung

Die beliebtesten Rechtsformen im Handwerk

Zwei Drittel der deutschen Handwerksbetriebe werden als Einzelunternehmen geführt. Damit nehmen die Unternehmer eine große Verantwortung für den Betrieb und die Mitarbeiter an. Denn in dieser Rechtsform haften sie im Falle des Falles mit ihrem gesamten Vermögen – auch den privaten Ersparnissen. - Von Christina Geimer

Dieser Artikel ist Bestandteil des Themenpakets Handwerkszählung
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Zwei Drittel der Handwerker wählen eine Rechtsform mit voller persönlicher Haftung.

Von den 573.311 selbstständigen Handwerksbetrieben in Deutschland sind rund 66 Prozent Einzelunternehmen. Diese Rechtsform entsteht automatisch, wenn ein Unternehmer sich beim Gewerbeamt anmeldet oder ein Freiberufler seine Steuernummer beim Finanzamt beantragt.

Dabei ist der Umsatz pro Kopf in Einzelunternehmen mit durchschnittlich 61.000 Euro nur gut halb so hoch wie bei Personengesellschaften und GmbHs.

Jeder fünfte Handwerksbetrieb ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, organisiert. Bei dieser Rechtsform haftet der Geschäftsführer in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen. Außerdem muss das Gründungskapital mindestens 25.000 Euro betragen.

Knapp 50.000 Betriebe sind laut der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamtes auf Datenbasis von 2009 Personengesellschaften. Eine Personengesellschaft entsteht durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmern. Normalerweise sind die Gesellschafter nicht nur Inhaber, sondern auch Leiter des Unternehmens. Sie haften persönlich für Schulden.

 

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Schlagwörter: Recht | Handwerksrecht
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