Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitnehmern in Deutschland gestärkt. Die deutsche Regelung, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.
Nach deutschem Arbeitsrecht verlängern sich die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen stufenweise mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses. Vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegende Beschäftigungszeiten werden bei der Berechnung jedoch nicht berücksichtigt. Doch das ist laut EuGH-Urteil nicht zulässig.
In dem Fall war eine Frau seit ihrem vollendeten 18. Lebensjahr bei einem Unternehmen beschäftigt. Im Alter von 28 Jahren wurde sie unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat entlassen. Der Arbeitgeber berechnete die Kündigungsfrist unter Zugrundelegung einer Beschäftigungsdauer von drei Jahren, obwohl die Arbeitnehmerin seit zehn Jahren bei ihm beschäftigt war. Wie in den deutschen Rechtsvorschriften vorgesehen, hatte er die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs liegenden Beschäftigungszeiten nicht berücksichtigt.
Dagegen klagte die Frau und machte geltend, dass diese Regelung eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters darstelle. Die Kündigungsfrist hätte vier Monate betragen müssen, was einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren entspreche. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat den Gerichtshof zur Vereinbarkeit einer solchen Kündigungsregelung mit dem EU-Recht befragt.
Die schwarz-gelbe Koalition will das betroffene Gesetz unverzüglich ändern. Zudem soll das gesamte Arbeitsrecht auf den Prüfstand, um mögliche weitere Vorstöße gegen EU-Diskriminierungsverbote zu beheben. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Unionsfraktionsvize Ingrid Fischbach (CDU): "Wir werden das Luxemburger Urteil zum Anlass nehmen, das deutsche Recht an die EU-Vorschriften anzugleichen." Das müsse schnell passieren, um eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eindeutige Gesetzeslage herbeizuführen. Das einfachste wäre die Streichung der vom EuGH kritisierten Kündigungsregelung.
Daneben solle "das gesamte Arbeitsrecht auf den Prüfstand gestellt werden, um mögliche weitere Konflikte mit EU-Diskriminierungsverboten zu erkennen und zu entschärfen", sagte die Unionsexpertin für Arbeit und Soziales.
Nach Ansicht der SPD-Fraktion sind Nachbesserungen im Arbeitsrecht längst überfällig. "Es muss Schluss damit sein, dass die Bundesregierung ein in Teilen europarechtswidriges Arbeitsrecht duldet", sagte die arbeitspolitische Sprecherin der SPD, Anette Kramme der Zeitung. So müssten die Diskriminierungsverbote des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes endlich auch für Kündigungen uneingeschränkt gelten.
Auch der Bundesverband der Arbeitsrichter sieht die Bundesregierung gefordert. "Das deutsche Recht ist bisher unzureichend an die EU-Richtlinien gegen Diskriminierung angepasst worden", sagte der Verbandsvorsitzende Joachim Vetter. Im Arbeitsrecht werde an vielen Stellen immer noch zu pauschal auf das Alter abgestellt.
ddp
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