Saison-Kurzarbeitergeld
Betriebe des Baugewerbes und des Dachdeckerhandwerks können mit dem Saison-Kurzarbeitergeld jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. März die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit sichern. Die Unterstützung entspricht dem Arbeitslosengeld I. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten in etwa 60 und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-Kurzarbeitergeld von der ersten Ausfallstunde an bezahlt; im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch aufgebraucht werden.
Ausführliche Informationen erteilt
die Agentur für Arbeit
Meinung
Die deutsche Wirtschaft und der deutsche Steuerzahler müssen sich wohl damit abfinden, mit noch größeren Beträgen für die Schulden klammer Euro-Partnerländer haften zu müssen. Statt Schuldenabbau also neue Schuldenberge? Dies scheint der bittere, gemeinsame Nenner der Wahlen in Frankreich und Griechenland zu sein.
Leute
Familienfreundliche Arbeitsmodelle sind nicht nur Konzernen vorbehalten. Matthias Krieger hat dies für eine Handwerksfirma vorbildlich etabliert.
Reise
Das Rofangebirge am Achensee, ideal für Profis und Einsteiger. Und nach einer spannenden Tour mit Helm, Klettergurt und Karabinerhaken kommt die Erkenntnis: Bergsteigen ist kein Klacks.