Saison-Kurzarbeitergeld
Betriebe des Baugewerbes und des Dachdeckerhandwerks können mit dem Saison-Kurzarbeitergeld jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. März die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit sichern. Die Unterstützung entspricht dem Arbeitslosengeld I. Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten in etwa 60 und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird das Saison-Kurzarbeitergeld von der ersten Ausfallstunde an bezahlt; im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch aufgebraucht werden.
Ausführliche Informationen erteilt
die Agentur für Arbeit